Notdienst-information

FÜR AKUTE NOTFÄLLE SIND WIR WIE GEHABT RUND UM DIE UHR 24 STUNDEN FÜR SIE DA!

Bitte beachten Sie, das wir auf Grundlage der tierärztlichen Gebührenordnung gesetzlich verpflichtet sind, eine Notdienstgebühr in Höhe von 50 Euro zzgl. MwSt. zu erheben, sowie alle tierärztlichen Leistungen bis zum 4-fachen Gebührensatz abrechnen müssen.

Wann sollten Sie den Notdienst aufsuchen?

Notfälle sind nicht immer leicht zu erkennen. Und wir haben größtes Verständnis, dass Sie sich Sorgen machen. Seit Längerem bestehende Erkrankungen sind zumeinst nicht lebensbedrohlich. Bitte beachten Sie auch, dass wir uns vorbehalten, die BEhandlung von Bagatellen zu Gunsten echter Notfälle abzulehnen. Zur besseren Einordnung geben wir Ihnen ein paar Hinweise an die Hand:

Wenn Ihr Tier einen schweren Verkehrsunfall oder anderes Trauma hatte.

Wenn ein plötzlicher Zusammenbruch oder deutliche Bewusstseinsänderungen eintreten.

Wenn Atemnot oder Erstickungsgefahr vorliegen.

Wenn starke sowie unstillbare Blutungen auftreten.

Wenn Ihr Tier blasse bis sehr helle Schleimhäute aufweist.

Wenn massive Störungen beim Harnabsatz bestehen.
Wenn blutiger Brechdurchfall einhergehend mit zunehmender Schwäche vorliegt.

Wenn plötzliche Lähmungserscheinungen eintreten.

Wenn Ihr Tier Krampfgeschen zeigt.
Wenn Fremdkörper oder andere Gifte aufgenommen wurden.
Wenn Augenverletzungen vorliegen.
Wenn Ihr Tier Verbrühungen, Verbrennungen oder Hitzschlag aufweist.
Wenn bei einem gebährenden Tier Geburtsschwierigkeiten auftreten.
Wenn der Verdacht auf Magendrehung besteht.

1) Bitte kündigen Sie einen Notfall ausnahmslos telefonisch an. In lebensbedrohlichen Fällen verlieren Sie keine Zeit und machen sich parallel auf den Weg.

2) Bleiben Sie immer freundlich, wohlwollen und wertschätzend. Dann dürfen Sie selbiges auch von uns erwarten.

3) Umfassende telefonische Beratungen können nicht stattfinden.

4) Für Impfungen, Routinebehandlungen oder die telefonische Vergabe von Terminen ist im Notdienst keine Zeit.

5) Haben Sie ein chronisch krankes Tier (z.B. Diabetes oder Herzleiden), stehen Sie in der Verantwortung, die Dauermedikamente zu den regulären Geschäftszeiten zu besorgen.

6) Bereiten Sie sich auf längere Wartezeiten vor. Lebensbedrohlich erkrankte Patienten werden bevorzugt behandelt.

7) Die Inanspruchnahme tierärztlicher Leistungen ist im Notdienst deutlich teurer als zu den regulären Sprechzeiten. Beachten Sie, dass wir auf Grundlage der tierärztlichen Gebührenordnung gesetzlich verpflichtet sind, eine Notdienstgebühr in Höhe von 50 Euro zzgl. MwSt. zu erheben sowie alle tierärztlichen Leistungen bis zum 4-fachen Gebührensatz abrechnen müssen.

8) Neukunden müssen ihre Rechnung direkt per EC-Karte oder Barzahlung begleichen. Bei stationär behandelten Tieren wird die Rechnung bei der Abholung beglichen. Eine Rechnungsstellung ist ausschließlich bei geprüfter, positiver Bonität möglich. In Einzelfällen behalten wir uns vor, nur gegen eine Anzahlung tätig zu werden.

9) Sind unsere stationären Kapazitäten erschöpft, werden wir nach strenger Abwägung neue intensivmedizinische Patienten ablehnen, um die beste medizinische Versorgung und Betreuung der uns bereits anvertrauten Tiere zu gewährleisten.